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| Fachwörter
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Französischer
Revolutionskalender
Für Teile Westdeutschlands, vor allem des Rheinlandes, hat kurze Zeit der
Kalender der französischen Republik (Revolutionskalender) Gültigkeit
gehabt. Er wurde am 5. Oktober 1793 eingeführt (mit rückwirkender Kraft seit
dem 22. September 1792) und galt bis zum 31. Dezember 1805. Das Jahr war in 12
Monate zu je 30 Tagen eingeteilt, denen sich fünf (in Schaltjahren sechs)
Ergänzungstage anschlossen.
An die Stelle der Wocheneinteilung trat zunächst die Gliederung des Monats
in drei Abschnitte (decades) mit je zehn numerierten Tagen (primidi, duodi, tridi
...), die am 31. März 1802 wieder abgeschafft wurde. Die ebenfalls beschlossenen
Einteilung des Tages in zehn Stunden : 100 Minuten : 100 Sekunden wurde nicht
angewendet.
Für die Datierung der Zivilstandsregistern, Gerichtsakten u. a. Quellen
ist dieser Kalender während der französischen Besetzung auch in Deutschland
benutzt worden.
| Quelle: |
Wolfgang
Ribbe - Eckart Henning / Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung
/ 11. Auflage / Verlag Degener & Co. Neustadt an der Aisch |
Revolutionskalender
Eine nur angebliche Verbesserung des Kalenders ist der frz. Revolutionskalender.
Die französische Revolution rechnete seit dem 14. Juli 1790, dem ersten
Jahrestag ihres Beginnes, statt nach christlichen Jahren nach Jahren der Freiheit,
die man mit dem 1. Januar um eine Einheit erhöhte, so dass man am 1. Jan. 1792
das Jahr 4 der Freiheit begann. Seit dem 10. Aug. 1792 fügte man auch das
Jahr der Gleichheit hinzu. Schon seit dem 22. Sept. 1792 (= Ausrufung der Republik)
aber zählte man nur nach deren Jahren, und bereits am 1. Jan. 1973 begann
man das Jahr 2 der Republik.
Am 5. Okt. 1793 wurde dann der christliche Kalender gänzlich verlassen und
statt dessen der Kalender der französischen Republik eingeführt, man
setzte jedoch seinen Anfang auf den 22. Sept. 1792 zurück. Das Jahr begann
um Mitternacht mit dem Eintritt der wahren Herbstnachtgleiche, das 2. (unter
Aufhebung der bisherigen christlichen Rechnung vom 1. Jan. ab) ab 22. Sept. 1793.
Das Jahr enthielt 12 Monate zu 30 Tagen. Diesen 360 Tagen reihten sich dann die
5 jours complémentaires an (vorübergehend sansculottides genannt),
zu denen im Schaltjahre (an sextile) ein sechster, der Tag der Revolution,
trat. Solche Schaltjahre waren das 3., 7. und 11. Jahr der Republik. Der Monat
wurde in die 1802 wieder aufgegebenen drei Dekaden geteilt, deren Tage primidi,
duodi, tridi, quartidi, quintidi, sextidi, septidi, octidi, nonidi, décadi hiesen.
- Mit dem 31. Dez. 1805 verschwand diese kalendarische Verwirrung wieder durch
ein Dekret des Kaisers Napoleon. (Wiedergebrauch des Kalenders im Frühjahr/Sommer
1871 durch revolutionäre Gruppen.)
| Quelle: |
Hermann
Grotefend / Taschenbuch der Zeitrechnung der deutschen Mitelalters
und der Neuzeit / 13. Auflage 1991 / Hahnshe Buchhandlung
Hannover |
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