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| Heraldik - Einführung |
Was ist Heraldik?
Alles, was mit Wappen zusammenhängt, bezeichnen
wir als "heraldisch", und das ganze grosse Gebiet der Wappenkunde,
der Wappenkunst und des Wappenrechts heisst Heraldik.
Was ist ein Wappen?
Wappen sind farbige, unveränderliche Bildkennzeichen
eines Geschlechts oder einer Körperschaft und werden nach bestimmten
Regeln mit mittelalterlichen Waffen dargestellt. Körperschaften sind
Staaten, Städte, Bistümer, Klöster, Firmen sowie Institutionen, z.B.
Universitäten und Zünfte. Jede Körperschaft kann ein Wappen besitzen.
Woher kommen die Wappen?
Das Wort "Wappen" hiess mittelhochdeutsch "wâfen" und
bedeutete damals: Waffe, Schwert, Rüstung, Erkennungszeichen. Erst
im 16. Jahrhundert trennte sich die Bedeutung Wappen von Waffen endgültig.
Das Wappen stammt also aus der Sprache und Ausrüstung der mittelalterlichen
Krieger, der Ritter.
Der Eisenpanzer gab dem Ritter Schutz, machte es jedoch unmöglich, den Feind
vom Freund zu unterscheiden. Darum malte oder befestigte er ein persönliches
Abzeichen auf seinen Schild, Helm und Waffenrock, ein Abzeichen, das auf etwa
200 Schritt erkennbar sein musste. Darum waren die Wappen anfänglich einfach
und klar im Aufbau und farblich gut unterscheidbar. Zur Abbildung des Wappens
eignete sich vor allem der Schild, dann aber auch der Helm, die Helmdecke, der
bunte Rock, der Mantel des Pferds und der an der Lanzenspitze flatternde Wimpel
sowie das Siegel.
Grundregel der Heraldik
heraldisch rechts ist links und heraldisch
links ist rechts. Wappen sind vom Träger aus zu betrachten, der den
Schild am Arm trägt. Für ihn ist die rechte Seite dort, wo für den
gegenüberstehenden Betrachter links ist.
Seit wann gibt es Wappen?
Die ersten europäischen Wappen entstanden
in Nordfrankreich und Flandern um 1130, rund 30 Jahre nach dem ersten
Kreuzzug (1096-1099), der erstmals Ritter verschiedener Länder zu
einer gemeinsamen Aufgabe zusammengebracht hatte. Rasch entwickelte
sich eine westeuropäische Heraldik. Die Schildbilder wurden schon
um 1200 erblich. Damit änderten sie ihre Bedeutung als Kennzeichen
einer Einzelperson zum Kennzeichen eines ganzen Geschlechts. Bald
führten auch juristische Personen wie Städte, Bistümer, Klöster und
Zünfte Wappen.
Die Heraldik wurde als Adelsheraldik von königlichen und fürstlichen Herolden
betreut. Die Herolde führten die Wappenregister, entwickelten die heraldische
Fachsprache und hatten wichtige Aufgaben bei den Turnieren. Der Herold trug einen
mit Wappen oder Wappenmotiven geschmückten Mantel, Tappert genannt, manchmal
aber auch nur eine mit Wappen geschmückte Kette.
Nach den Schlachten und Fehden des 12. und 13. Jahrhunderts veränderte sich im
14. Jahrhundert das Kriegswesen. Die Reiterschlachten gingen allmählich zu Ende.
Die Ritter sassen ab und kämpften zu Fuss. Die wappengeschmückten Waffenröcke
und Pferdedecken hielten sich noch bis zum Ende des 15. Jahrhunderts, Banner
und Fähnlein noch länger. Schild und Helmzier verschwanden jedoch aus den Schlachten.
Sie retteten sich in die Scheinkämpfe der Turniere, die als Ritterspiele fortlebten.
Wie kamen die Wappen vom Schild ins
Siegel?
Im Mittelalter konnten meist nur die Geistlichen
schreiben. Rechtsgeschäfte wurden darum nicht unterzeichnet, sondern
gesiegelt. Als gewöhnlichstes persönliches Siegelbild verwendeten
die Adeligen zumeist ihr Wappen. Grafen- und Fürstensiegel zeigen
oft den ganzen Reiter auf dem Pferd. Die Siegel des Adels waren zumeist
rund oder in Schildform. Bald folgten den Adeligen die Geistlichen
und siegelten auch mit ihrem Wappen, obwohl höchstens die fürstliche
Geistlichkeit wie Erzbischöfe, Bischöfe und Fürstäbte dem Kaiser,
König oder Fürsten in den Kampf folgte. Zumeist zeigten sich die
geistlichen Herren in den Siegeln in ihren Priesterkleidern und verwiesen
die Wappenschilde in die Fusszone des Siegels. Die charakteristische
Form der geistlichen Siegel durch Jahrhunderte ist das spitzovale
Siegel.
Dem Adel und der Geistlichkeit folgten schon früh bürgerliche Familien als Siegler
mit dem Wappenbild. Bürger, Handwerker, ja sogar Bauern schufen sich Wappen und
siegelten bei Bedarf damit. Bei vielen Geschlechtern sind dies die ersten Beweisstücke
eines Wappens der Familie. Bis zum 15. Jahrhundert verbreitete sich das Wappenwesen
in allen Ständen; denn die Wappenfähigkeit war nicht auf einzelne Gesellschaftsschichten
beschränkt. Hingegen gab es für die Siegelfähigkeit Vorschriften.
Welches
Familienwappen darf ich für mich benutzen?
Jeder, jede möchte gern ein Familienwappen besitzen.
Viele haben keinerlei Kenntnis, dass ihre Familie je ein Wappen hatte.
Nach langer Suche findet sich ein Wappen einer Familie dieses Namens.
Darf ich es für mich verwenden? Andere kennen sogar mehrere Wappen
von Familien ihres Namens. Welches ist dasjenige, das ich für mich
beanspruchen darf?
Der erste Grundsatz lautet: Kein Familienwappen
ohne Familienforschung!
Das Wappen, das ich in jedem Fall für mich verwenden
darf, ist das meines Vorfahren vor 200 oder mehr Jahren. Findet sich
ein solch altes Wappen bei den direkten Vorfahren auf einem Siegel,
Grabmal, Bild oder Gegenstand, dann gibt es keine Unsicherheiten.
Dies ist mein Familienwappen.
Ich stamme aus einem Dorf, in dem die Leute meines Familiennamens nur ein einziges
Wappen besitzen. In diesem Fall darf ich dieses Wappen für mich verwenden. Gibt
es aber mehrere Stämme und Zweige mit verschiedenen Wappen, dann muss ich zuerst
forschen, welchem Stamm oder Zweig ich angehöre, um zu wissen, welches auch mein
Wappen ist.
Sollte ich jedoch unter mehreren Wappen meines Familiennamens das meinige höchstens
vermuten oder völlig im Dunkeln tappen, dann ist es besser, für mich, meine Familie
und die Nachkommen ein neues Wappen zu schaffen. Es darf sich durchaus an ein
bestehendes Wappen anlehnen, muss aber in Einzelheiten oder Farbe von ihm abweichen.
Und natürlich sollte es heraldisch korrekt sein! Der gute Rat eines Heraldikers
ist hier Gold wert. Man hüte sich vor überladenen Wappen, vor modernen Gegenständen
im Wappen und vor der Benutzung des Wappens einer ausgestorbenen Adelsfamilie,
auch wenn ihr Name dem eigenen noch so ähnlich ist.
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